Atem- und Körperschutz
LM d.F. Lorenz Thumer, OFM Alexander Linhart
Allgemein
Das Sachgebiet Atem- und Körperschutz stellt in der Feuerwehr einen wichtigen Kernbereich da.
Bei den meisten Bränden ist ein gut koordinierter Innenangriff unter schweren Atemschutz unumgänglich. Um sich in dieser Wahrlich lebensfeindlichen Atmosphäre bewegen beziehungsweise arbeiten zu können, muss der Körper durch die richtige Einsatzbekleidung und die Atemwege durch ein Atemschutzgerät geschützt werden. Dies wird im Brandeinsatz durch die Branddienstuniform oder im Gefahrguteinsatz durch Chemieschutzanzüge, in unserem Fall Schutzklasse 2, die im Ölschadensfahrzeug verlastet sind sichergestellt.
Ausrüstung
Die Sicherheit unsere Atemschutzgeräteträger steht bei uns an erster Stelle. Deswegen entschieden wir uns die alten Atemschutzgeräte welche seit 1997 im Einsatz waren durch Neue zu ersetzen. So kauften wir 2014 und 2015 je drei neue Geräte der Firma Dräger an, welche dem neuesten Stand der Technik entsprechen.
körperliche und psychische Eignung
Im Einsatz wird ein Atemschutzgeräteträger neben der Hitze auch teilweise mit bis zu 45 KG Ausrüstung belastet. Um dieser immensen körperlichen Belastung Stand zu halten setzt dass Körperliche Gesundheit - Fitness und auch Einsatzrealistische Übungen vorraus. So muss sich unsere Einsatzmannschaft in gewissen Intervallen einem ärztlich überwachten Atem – Kreislaufleitungstest sowie jährlich dem
„Österreichischen Feuerwehr- Atemschutz-
Leistungstest“ und zwei Einsatzrealistischen Übungen unterziehen.
Zurzeit hat unsere Feuerwehr eine schlagfertige Atemschutzeinsatzgruppe von 21 aktiven Atemschutzgeräteträgern, welche sich ständig weiterbilden müssen, um die immer schwieriger werdenden Einsatzszenarien bewältigen zu können.
In der Feuerwehr gilt Allgemein das Sprichwort „Nach dem Einsatz ist vor dem Einsatz.“
Darum müssen alle Atemschutzgeräte und Masken nach jedem Gebrauch gewaschen, desinfiziert und auf Dichtheit Überprüft werden. Für diese Arbeit ist der Atemschutzbeauftragte und sein Stellvertreter zuständig.