Sanität
OBM d.S. Nora Kahr
„Rettung, Erhaltung und Schutz des menschlichen Lebens ist die vordringlichste Aufgabe des Feuerwehrmedizinischen Dienstes und des Feuerwehrsanitätsdienstes, unabhängig, ob es sich um Angehörige der Feuerwehren oder „Fremdpersonen“ handelt. „ (Richtlinie FMD /FSD 4.6/129-2010)
Der Aufgabenbereich eines Feuerwehrsanitäters erstreckt sich über die Ausbildung sowie die Betreuung und Versorgung von eigenen Kameraden aber auch die Erste Hilfe von Nichtfeuewehrmitlgiedern.
(vgl. Richtlinie FMD /FSD 4.6/129-2010) Dies kann sowohl den Einsatz als auch Übungen betreffen.
Die Zusammenarbeit und Unterstützung mit anderen Einsatzorganisationen/Rettungsorganisationen steht dabei im Vordergrund.
Voraussetzungen | allg. Feuerwehrtauglichkeit |
absolvierte Feuerwehrgrundausbildung | |
16h Erste Hilfe Grundkurs | |
mind. 17 Jahre | |
Ausbildung | Feuerwehrsanitäterlehrgang an der FWZS |
Fortbildung | mind. 8 Stunden alle 4 Jahre |